Die häufigsten Fragen zu relevanten Themen

Alles Wissenswerte in Kürze

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Leistungen. Sie finden hier eine Auflistung der wichtigsten Fragen und unsere Antworten. Wir hoffen, Sie hiermit bestmöglich zu unterstützen. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten, beraten wir Sie gerne persönlich. Über unser Kontaktformular oder per E-Mail an info@perfectway.ch sind wir jederzeit für Sie erreichbar

Nanny/Hausangestellte

Wann gilt eine Kinderbetreuerin / Nanny als qualifiziert?

Eine Kinderbetreuerin / Nanny gilt als qualifiziert, wenn sie über eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung verfügt. Dies kann beispielsweise eine Ausbildung zur Kindergärtnerin, zur Lehrerin, eine pädagogische Ausbildung oder eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester sein. Für die Schweiz typische Qualifikationsabschlüsse sind beispielsweise der Lehrgang Nanny des Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) oder die Berufsausbildung zur Fachfrau Betreuung. Zusätzlich bringt eine qualifizierte Kinderbetreuerin / Nanny einige Jahre Berufserfahrung mit.

Live-out & Live-in Nanny / Hausangestellte?

Live-out Nannys / Hausangestellten lebt, im Gegensatz zur Live-in Nanny, in Ihrem eigenen Wohnumfeld. Dabei sind sie entweder selbst für das Finden einer eigenen Wohnung verantwortlich, oder werden von der arbeitgebenden Familie bei der Suche unterstützt. Es ist dabei zu achten, dass in der Schweiz, um Verschulung zu vermeiden, die goldene Faustregel gilt, dass die Gesamtmiete nicht 1/3 des Nettolohnes übersteigen darf.

Live-in Nanny / Hausangestellte leben im gleichen Haushalt wie die arbeitgebende Familie. Sie verfügen über ein abschliessbares Einzelzimmer und nehmen die Mahlzeiten grundsätzlich mit der Familie ein. Dafür wird Ihnen der Betrag von 990.- CHF als Naturallohn abgezogen.

Wie sind die Arbeitsbedingungen von Nannys?

Nannys / Hausangestellte werden in einem Arbeitsverhältnis angestellt. Sie erhalten einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Darin sind neben die Pflichten auch die Rechte festgehalten. U.a. wird darin die Arbeitszeit, der Anspruch auf freie Tage und Ferien sowie die Ruhezeit geregelt. Wie jeder Arbeitnehmer in der Schweiz müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen. Bei ausländischen Personen ohne Niederlassungsbewilligung (C) wird zudem eine Quellensteuer geschuldet. Die Arbeitnehmenden haben Anrecht auf eine monatliche schriftliche Lohnabrechnung.

Nähere Informationen zum Sozialversicherungssystem der Schweiz finden Sie unter folgendem Link: Soziale Sicherheit im Überblick (admin.ch)

Was ist der gesetzliche Mindestlohn für Hausangestellte, Kinderbetreuerinnen / Nannys in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn für Hausangestellte, Kinderbetreuerinnen / Nannys, die mehr als fünf Stunden pro Woche im selben Privathaushalt tätig sind. Die Höhe des Mindestlohnes hängt von der Ausbildung und der Berufserfahrung der Hausangestellte resp. Kinderbetreuerin / Nanny ab.


Die Mindestlöhne und deren Berechnung finden Sie unter de untenstehenden Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/724/de#art_5


Informationen zum NAV Hauswirtschaft (Stand August 2020) - Normalarbeitsverträge Bund (admin)


Der Kanton Genf hat einen eigenen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen für Personen, die in privaten Haushalten tätig sind. Diesen finden Sie unter dem folgenden Link: SIL Genève PUBLIC (silgeneve.ch) (insbesondere Art. 10).

Was ist ein Marktlohn eine Nanny/Hausangestellten?

Der Marktlohn (auch orts-, berufs- und branchenüblicher Lohn genannt, s. bspw. Art. 22 AIG) ergibt sich aus dem Angebot und der Anfrage nach einer bestimmten Tätigkeit sowie der angebotenen Qualifikationen. Er ist auf jeden Fall höher als der Mindestlohn.

Kann ich als Familie / als Nanny/Hausangestellte den Vertrag kündigen?

Sowohl die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber haben das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Bei einem befristeten Vertrag endet das Arbeitsverhältnis normalerweise ohne Kündigung. Bei jeder Kündigung müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Links:

Kündigung Arbeitsvertrag in der Schweiz

Kündigung (admin.ch)

Wann kann ich Arbeitgeber resp. Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann (Art. 337 OR).

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Fristlose Kündigung (admin.ch)

24 Stunden Betreuung (Care-Migrantinnen/Maternity Nannies/Maternity Nurses )

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung hauswirtschaftliche Leistungen in Form von Hilfe und Unterstützung im Haushalt für gebrechliche Personen wie Betagte, Kranke und Menschen mit einer Behinderung erbringen und diese betreuen, in der Alltagsbewältigung unterstützen und ihnen Gesellschaft leisten und deshalb im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen („live-ins“), bei ausländischer Nationalität auch Care-Migrantinnen genannt.

Ist die Erbringung von Pflegeleistungen bewilligungspflichtig?
Ärztliche oder medizinische Pflege im Sinne der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) sind keine solchen hauswirtschaftlichen Leistungen. Jugendliche können nicht für diese Art der Betreuung angestellt werden.

Für die medizinische Pflege gelten spezielle Bedingungen. Es braucht dazu diplomiertes Fachpersonal, eine Bewilligung und es gelten auch andere Lohnvorgaben. Zudem ist die Abrechnung über die Krankenkassen unter Umständen möglich. Deshalb sind diese Tätigkeiten explizit ausgenommen. Die Belastungen einer solchen Anstellung sind mit dem Jugendarbeitsschutz nicht vereinbar. Für nähere Informationen bitten wir Sie die Homepage des SECO, PDF-Dokument "Informationen zum NAV Hauswirtschaft", Kapitel 3 zu konsultieren.


Maternity Nannies / Maternity Nurses
Eine Maternity Nurse ist eine Kinderkrankenschwester, Erzieher/in oder Kinderpfleger/in, die mindestens sechs Monate auf einer Säuglingsstation oder in einer Familie mit Säuglingen gearbeitet hat.

Eine Maternity Nanny verfügt nicht zwingend über eine abgeschlossene Ausbildung als Kinderkrankenschwester (medizinische Ausbildung), ist aber speziell qualifiziert in der Pflege von Neugeborenen und Säuglingen durch einschlägige Weiterbildung und Erfahrung.


Die Maternity Nurse / Maternity Nanny ist spezialisiert auf die Pflege des Neugeborenen und die Betreuung der jungen Mutter von dem Zeitpunkt an, an dem Mutter und Kind die Klinik verlassen bis hin zu dem Punkt, an dem die Eltern zu Hause einen selbstsicheren Umgang mit dem Baby gefunden haben und die anfänglichen Unsicherheiten und Ängste verschwunden sind. Dieser Zeitraum kann sehr individuell sein. Je nachdem, wie es Mutter und Kind geht und abhängig von den familiären Strukturen, begleitet die Maternity Nurse eine junge Familie zwischen 2 und 12 Wochen. Die Maternity Nanny hat meist eine langfristige Festanstellung im Haushalt der Familie und arbeitet nicht freiberuflich.


In der Schweiz können Maternity Nannies / Nureses nicht für eine 24-Betreuung engagiert werden. Es gelten die allgemeinen Regeln für Wochenarbeitszeit, Entschädigung für Präsenzzeit, Arbeit auf Abruf, Nacht- und Sonntagsarbeit. Zudem gelangen die Regeln für medizinische Pflege zur Anwendung, welche bewilligungspflichtig ist.

Abgrenzung und Verweisen auf NAV der Kantone

Eine kürzlich ergangene Bundesgerichtsrechtsprechung hat klargestellt, dass Care-Migrantinnen, die in einem Dreiparteienverhältnis (Personalverleih) in einem Privathaushalt arbeiten, unter den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) fallen. Die Fragen der Höchstarbeitszeiten, der Pausen und der Pikettdienstregelungen sind in diesen Arbeitsmodellen folglich gesetzlich vorgegeben.

Bei Direktanstellungen der Care-Migrantinnen durch den Privathaushalt ändert sich jedoch nichts: das Arbeitsgesetz bleibt in diesen Fällen nicht anwendbar und die kantonalen NAV liefern mögliche Vertragsinhalte.

Broschüre UNIA «Meine Rechte als Seniorenbetreuerin oder Seniorenbetreuer»

Was ist der Naturallohn oder Kost & Logis genannt?

Der Naturallohn setzt sich aus der Summe der tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten sowie den tatsächlich verbrachten Nächten in Ihrem Haushalt während eines Monats zusammen.

Falls Ihre Hausangestellte / Nanny / Au-pair an einem Tag nicht im Haus isst oder schläft, darf ihr für diesen Tag keine Kost oder Logis vom Lohn abgezogen werden.

Es gelten folgende Ansätze:

> pro Frühstück: Fr. 3.50

> pro Mittagessen: Fr. 10.00

> pro Abendessen: Fr. 8.00

> pro Unterkunft: Fr. 11.50

Der Abzug für Essen und Wohnen darf pro Tag nicht mehr als Fr. 33.– und pro Monat nicht mehr als Fr. 990.– betragen.

Krankenversicherung, warum wird diese nicht vom Arbeitgeber in der Schweiz übernommen?

Die soziale Krankenversicherung umfasst die obligatorische Krankenpflegeversicherung und eine freiwillige Taggeldversicherung. Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen krankenversicherungspflichtig. In der Schweiz muss sich jeder selbst um seinen Versicherungsschutz kümmern, um dem gesetzlichen Obligatorium nachzukommen. Anders als in anderen Ländern bezahlt der Arbeitgeber in der Schweiz auch keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Als Arbeitgeber müssen Sie keine Beiträge an die Krankenversicherung ihrer Arbeitnehmer entrichten.

Die Prämien werden vollumfänglich von der Arbeitnehmerin bezahlt. Es besteht eine freie Versicherungswahl.

Nähere Informationen finden Sie hier: Versicherungspflicht - Priminfo (admin. ch)

Wie funktioniert die Krankenversicherung in der Schweiz?

Das Krankenkassensystem in der Schweiz besteht aus zwei Teilen: der Grundversicherung und verschiedenen Zusatzversicherungen.

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Der Versicherer ist frei wählbar. Er kann Sie bei der Grundversicherung nicht ablehnen. Die Prämien der Anbieter sind unterschiedlich hoch, dennoch sind die Leistungen bei allen Anbietern der Grundversicherung gleich. Wie teuer Ihre Prämie ist, hängt von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise ab. Sie sind durch die Grundversicherung für die Fälle von Krankheit, Unfall und Mutterschaft gedeckt.

Mehr Informationen finden Sie: ch.ch

Was ist die Franchise?
Die Franchise ist die Kostenbeteiligung, die jeder Erwachsene in der Schweiz pro Kalenderjahr an seinen Behandlungskosten leisten muss. Dabei haben die Versicherten die Wahl zwischen Franchisen über 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken. Also übernehmen Versicherte mindestens die ersten 300 und höchstens die ersten 2500 Franken ihrer Behandlungskosten pro Kalenderjahr selbst.


Was bringt mir eine hohe Franchise?

Je höher die Franchise, desto günstiger die Versicherungsprämie. Sie fühlen sich fit wie ein Turnschuh und erwarten wenig medizinische Versorgung? Dann sollten Sie die Franchise lieber höher wählen und so Prämien sparen.

Doch Vorsicht: Behalten Sie immer zur Sicherheit ein kleines Polster auf der Seite. Falls Sie unverhofft doch öfter zum Arzt müssen, sollten Sie in der Lage sein, den Selbstbehalt sorglos zu zahlen.


Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt wird fällig, sobald die von Ihnen gewählte Franchise während eines Kalenderjahres ausgeschöpft ist. Von da an übernehmen Sie nur noch zehn Prozent Ihrer Behandlungskosten, höchstens aber 700 Franken pro Kalenderjahr. Dieser Selbstbehalt ist für alle gleich – unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.

Welches ist das richtige Versicherungsmodell für mich?

Es gibt verschiedene Varianten der obligatorischen Grundversicherung: die freie Arztwahl, das HMO-Modell, das Hausarztmodell und das Telmed-Modell. Die Kosten und die Flexibilität bei der Arztauswahl hängen vom ausgewählten Modell ab. Wir empfehlen Ihnen, sich bei den verschiedenen Anbietern von Krankenversicherungen beraten zu lassen.


Was sollte ich über Zusatzversicherungen wissen?

Zusatzversicherungen machen Ihren Schutz durch ambulante und Spitalversicherungen komplett. Sie sind freiwillig. Vor Abschluss einer Zusatzversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Anbieter von Zusatzversicherungen dürfen Sie ablehnen: Sind Sie bereits erkrankt, kann es sein, dass Sie abgelehnt werden oder dass es für die betreffende Krankheit Ausschlüsse gibt.


Weitere Informationen zur Krankenversicherung in der Schweiz finden Sie hier: Krankenversicherung (admin.ch)

Ist eine private Haftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch, aber sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Die Privathaftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen Menschen oder fremdem Eigentum zufügen. Wenn Sie in der Schweiz ein Fahrzeug führen, wird Ihnen empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Darf ich einen ausländischen Führerausweis in der Schweiz gebrauchen? Wie sieht es mit der Anerkennung aus?

Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführer aus dem Ausland dürfen in der Schweiz nur Motorfahrzeuge führen, wenn sie:

- einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen oder

- einen gültigen internationalen Führerausweis (nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr [SR 0.741.11] oder nach dem Übereinkommen über den Strassenverkehr [SR 0.741.10]) besitzen und zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerausweis vorweisen können.

Ein nationaler oder internationaler ausländischer Führerausweis berechtigt dessen Inhaberin oder Inhaber, in der Schweiz alle Fahrzeugkategorien zu fahren, für die der Ausweis ausgestellt wurde.

Falls kein internationaler Führerausweis (der als Übersetzung dient) mit dem nationalen Original-Führerausweis vorgewiesen werden kann, muss eine Übersetzung des nationalen Ausweises vorliegen. Dies kann eine französische, deutsche, italienische oder englische Übersetzung sein, die jedoch durch einen offiziellen Dienst ausgestellt sein muss (z.B. die lokale Behörde, die für die Ausstellung von nationalen Führerausweisen zuständig ist, ein Notar oder ein vor Ort anerkannter beruflicher Übersetzer).

Der Name und Vorname auf dem internationalen Führerausweis und auf der Übersetzung müssen in lateinischen Buchstaben geschrieben sein, die Polizei kann die Person somit anhand eines in der Schweiz anerkannten Identitätsausweises identifizieren.

Einen Schweizer Führerausweis erwerben müssen Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführer aus dem Ausland, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben.

Erkundigen Sie sich direkt bei dem für ihren Schweizer Wohnort zuständigen Strassenverkehrsamt über die Bedingungen für einen Eintausch ihres ausländischen Führerausweises. Die Liste der kantonalen Strassenverkehrsämter finden Sie auf der Internetseite der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA, unter Adressen - asa.ch

Wer bezahlt die Gebühren für die ausländerrechtlichen Verfügungen der Behörden und wer bezahlt den Ausländerausweis?

Gebühren für arbeitsmarktliche Verfügungen (Kanton und Bund), die gestützt auf die Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) ergehen und die sich an den Arbeitgeber richten, sind von diesem zu tragen (S. insb. Art. 11 GebV-AIG; SR 142.209).

Die Gebühren für den Ausländerausweis sowie für das Visum sind von der ausländischen Person selbst zu tragen, da es sich dabei um persönliche Dokumente handelt.

Wo und wie kann ich ein Bankkonto für meine Hausangestellte / Nanny / Au-pair eröffnen?

Ausländische Staatsbürger können – je nach Aufenthaltsbewilligung – nicht bei allen Schweizer Banken ein Konto eröffnen. Die Banken kennen für unterschiedliche ausländische Kundengruppen eine Reihe von Restriktionen. Je nach Bank gibt es grosse Unterschiede, ob ausländische Staatsbürger in der Schweiz ein Konto erhalten. Uneingeschränkt ist nur bei wenigen Schweizer Banken eine Kontoeröffnung möglich, die PostFinance beispielsweise hat einen gesetzlich festgelegten Grundversorgungsauftrag. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die PostFinance oder an Ihre Bank.

Informationen, Beratung und Anlaufstellen bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten

IGA - Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen - http://viavia.ch/iga/  (nur auf DE)

Die IGA ist die Gewerkschaft der prekär Arbeitenden, der Temporär-, im Zwischenverdienst, auf Abruf und in mehreren Teilzeitjobs gleichzeitig Arbeitenden. Der Stellensuchenden, Ausgesteuerten, Rentengekürzten, auf das Existenzminimum Gesetzten, Selbstständigen, Schein-Selbstständigen, Sans-Papiers-Arbeitenden - und natürlich auch all jener, die noch eine feste Arbeit haben. Natürlich auch in Zeiten von Covid-19 und enormen Lohnausfällen.


FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration - FIZ Beratung für Migrantinnen - FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (fiz-info.ch)

Das FIZ berät Migrantinnen und unterstützen sie dabei, sich gegen Ausbeutung und Gewalt zu wehren, ihre Rechte und Interessen durchzusetzen und Auswege aus schwierigen Situationen zu finden. Vertraulich und kostenlos.


CareInfo - Auskunft & Beratung – CareInfo (kein ENG)


Haushaltshilfe beschäftigen – Das müssen Sie wissen - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)


Swiss Nanny Association

Die Swiss Nanny Association (SNA) ist eine Non-Profit Organisation, die 2016 von professionellen Nannies gegründet wurde, um in der Schweiz arbeitende Nannies zu unterstützen. SNA hat sich zum Ziel gesetzt, die Branchenstandards anzuheben und die Anerkennung und Unterstützung für Nannies zu erhöhen, indem sie ihren Mitgliedern eine Gemeinschaft, Beratung und Bildung bieten. SNA informiert Familien darüber, wie sie bei der Beschäftigung ihrer Kindermädchen in Übereinstimmung mit den lokalen und nationalen Vorschriften vorgehen können.

Au-Pair

Was ist das Europäisches Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung?

Das Europäische Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung des Europarats vom 24.11.1969 wurde von der Schweiz zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Nichtsdestotrotz wird dieses Abkommen in der Schweiz sinngemäss angewendet, da Au-pairs einen besonderen Schutz bedürfen.

Weshalb sind die Zulassungsvoraussetzungen von Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten weniger streng als für Au-pairs aus Nicht-EU/EFTA-Staaten?

Auf Grund der «Stand-still»-Klausel des Personenfreizügigkeitsabkommens (Art. 13 FZA) sind die Zulassungsbeschränkungen in Artikel 48 VZAE (Erfordernis der Vermittlung durch eine anerkannte Vermittlungsorganisation, Mindestalter, Aufenthaltsdauer) auf Au-pairs aus der EU/EFTA nicht anwendbar. Es gelten für sie weiterhin die grosszügigeren früheren Bestimmungen (Alter 17 bis 30 und Gesamtaufenthalt von max. 24 Monaten, keine Vermittlungsagentur zwingend notwendig). Die restlichen Zulassungsvoraussetzungen sind jedoch für AU Pairs sowohl aus EU/EFTA- wie auch aus Drittstaaten anwendbar.

Warum ist bei der Anstellung von Au-pairs aus Nicht-EU/EFTA-Staaten eine Vermittlungsorganisation notwendig?

Bis 1. Januar 2008 wurden in der Schweiz nur Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten sowie aus vier Nicht-EU/EFTA-Staaten (Australien, Kanada, Neuseeland und USA) zugelassen. Mit dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes am 1. Januar 2008 wurde diese Regel gelockert. 

Die Zulassung von Au-pair-Angestellten folgt den Grundsätzen des Europäischen Übereinkommens über die Au-pair-Beschäftigung des Europarats vom 24.11.1969. Grundgedanke ist der Schutzbedarf von Au-pair-Angestellten, die in aller Regel weiblich und jüngeren Alters sind. Au-pair-Angestellte unterstehen den Erfordernissen des Vorrangs nicht. Weil damit jedoch der Schutzbedarf steigt (Menschenhandel, Ausbeutung), ist die zwingende Vermittlung durch eine anerkannte Organisation vorgesehen.

Was haben Au-pairs aus EU/EFTA-Staaten für einen ausländerrechtlichen Status in der Schweiz?

Der Au-Pair-Status fällt zugleich unter den Status der Arbeitnehmenden und der Studierenden. Um diese Art des Austauschs zu fördern, erhalten im Au-Pair-Verhältnis Beschäftigte unter erleichterten Bedingungen eine Bewilligung als Arbeitnehmer. Mit Rücksicht auf ihren Sonderstatus kommen Au-Pair-Beschäftigte in den Genuss der geografischen, jedoch nicht der beruflichen Mobilität, d.h. sie können die Stelle nicht frei wechseln und auch keine weitere Erwerbstätigkeit neben der Au-pair-Tätigkeit annehmen. Nach Ende des Au-Pair-Aufenthalts ist jeder Stellen- oder Berufswechsel bewilligungspflichtig. EU/EFTA-Staatsangehörige, die den Nachweis für eine Anstellungsbestätigung eines Arbeitgebers erbringen, haben Anspruch auf eine neue Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA oder eine neue Aufenthaltsbewilligung

EU/EFTA.

Darf ich neben meiner Au-pair-Anstellung eine andere Erwerbstätigkeit ausüben?

Nein. Die Kurzaufenthaltsbewilligung (L) wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck (hier Au-pair-Aufenthalt bei einem bestimmten Arbeitgeber) erteilt und kann mit weiteren Bedingungen verbunden werden. Ein Stellenwechsel ist nur aus wichtigen Gründen möglich (Art. 32 AIG und Art. 55 VZAE). Im Falle von Au-pairs ist ein Stellenwechsel nur für die Tätigkeit als Au-pair möglich. Dieser ist bewilligungspflichtig und kann nur ausnahmsweise und wenn der Stellenwechsel unverschuldet durch das Au-pair erfolgt, bewilligt werden. Ein Anspruch auf Stellenwechsel besteht jedoch nicht. Mit einer Au-pair Bewilligung kann also keine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Es ist weiter zu beachten, dass die Definition der Erwerbstätigkeit in der Schweiz im Ausländerrecht sehr weit gefasst ist. Als Erwerbstätigkeit gilt jede üblicherweise gegen Entgelt ausgeübte unselbständige oder selbständige Tätigkeit, selbst wenn sie unentgeltlich erfolgt (Art. 11 Abs 2 AIG).

Wie hoch ist der Mindestlohn für Au-pairs?

Der Mindestlohn eines Au-pairs versteht sich stehts als Nettolohn. Dieser wird von den Kantonen festgelegt, beträgt jedoch mind. 500.- CHF. Von dieser Nettoentschädigung dürfen keine weiteren Abzüge mehr getätigt werden.

Was ist der Naturallohn oder Kost & Logis genannt?

Der Naturallohn setzt sich aus der Summe der tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten sowie den tatsächlich verbrachten Nächten in Ihrem Haushalt während eines Monats zusammen.

Falls Ihre Hausangestellte / Nanny / Au-pair an einem Tag nicht im Haus isst oder schläft, darf ihr für diesen Tag keine Kost oder Logis vom Lohn abgezogen werden.

Es gelten folgende Ansätze:

> pro Frühstück: Fr. 3.50

> pro Mittagessen: Fr. 10.00

> pro Abendessen: Fr. 8.00

> pro Unterkunft: Fr. 11.50

Der Abzug für Essen und Wohnen darf pro Tag nicht mehr als Fr. 33.– und pro Monat nicht mehr als Fr. 990.– betragen.

Was ist die maximale Arbeitszeit von Au-pairs?

Die maximale Arbeitszeit für ausländische Au-pairs beträgt 30 Stunden pro Woche. Überstunden sind nicht erlaubt, auch wenn sie entlöhnt werden sollen. Arbeitet das Au-pair weniger als 30 Stunden müssen trotzdem die Mindestlohnansätze der Kantone eingehalten werden.

Wie funktioniert die Krankenversicherung in der Schweiz?

Das Krankenkassensystem in der Schweiz besteht aus zwei Teilen: der Grundversicherung und verschiedenen Zusatzversicherungen.

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Der Versicherer ist frei wählbar. Er kann Sie bei der Grundversicherung nicht ablehnen. Die Prämien der Anbieter sind unterschiedlich hoch, dennoch sind die Leistungen bei allen Anbietern der Grundversicherung gleich. Wie teuer Ihre Prämie ist, hängt von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise ab. Sie sind durch die Grundversicherung für die Fälle von Krankheit, Unfall und Mutterschaft gedeckt.

Mehr Informationen finden Sie: ch.ch

Was ist die Franchise?
Die Franchise ist die Kostenbeteiligung, die jeder Erwachsene in der Schweiz pro Kalenderjahr an seinen Behandlungskosten leisten muss. Dabei haben die Versicherten die Wahl zwischen Franchisen über 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken. Also übernehmen Versicherte mindestens die ersten 300 und höchstens die ersten 2500 Franken ihrer Behandlungskosten pro Kalenderjahr selbst.


Was bringt mir eine hohe Franchise?

Je höher die Franchise, desto günstiger die Versicherungsprämie. Sie fühlen sich fit wie ein Turnschuh und erwarten wenig medizinische Versorgung? Dann sollten Sie die Franchise lieber höher wählen und so Prämien sparen.

Doch Vorsicht: Behalten Sie immer zur Sicherheit ein kleines Polster auf der Seite. Falls Sie unverhofft doch öfter zum Arzt müssen, sollten Sie in der Lage sein, den Selbstbehalt sorglos zu zahlen.


Was ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt wird fällig, sobald die von Ihnen gewählte Franchise während eines Kalenderjahres ausgeschöpft ist. Von da an übernehmen Sie nur noch zehn Prozent Ihrer Behandlungskosten, höchstens aber 700 Franken pro Kalenderjahr. Dieser Selbstbehalt ist für alle gleich – unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.

Welches ist das richtige Versicherungsmodell für mich?

Es gibt verschiedene Varianten der obligatorischen Grundversicherung: die freie Arztwahl, das HMO-Modell, das Hausarztmodell und das Telmed-Modell. Die Kosten und die Flexibilität bei der Arztauswahl hängen vom ausgewählten Modell ab. Wir empfehlen Ihnen, sich bei den verschiedenen Anbietern von Krankenversicherungen beraten zu lassen.


Was sollte ich über Zusatzversicherungen wissen?

Zusatzversicherungen machen Ihren Schutz durch ambulante und Spitalversicherungen komplett. Sie sind freiwillig. Vor Abschluss einer Zusatzversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Anbieter von Zusatzversicherungen dürfen Sie ablehnen: Sind Sie bereits erkrankt, kann es sein, dass Sie abgelehnt werden oder dass es für die betreffende Krankheit Ausschlüsse gibt.


Weitere Informationen zur Krankenversicherung in der Schweiz finden Sie hier: Krankenversicherung (admin.ch)



Gibt es für Au Pair eine spezielle Krankenversicherung?

Ja gibt es, hier finden Sie mehr Informationen: Swisscare


Diese Versicherung bietet eine preiswerte Studentenversicherung an, die auch für Au Pairs abgeschlossen werden kann. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie diese Versicherung wählen, Ihr Wohnkanton dem erst zustimmen muss. Gewisse Kantone akzeptieren Swisscare nicht als gleichwertige Krankenversicherung.


Details welche Kantone die Versicherung akzeptieren, finden Sie auf der Homepage der Swisscare. Ansonsten finden Sie auf www.comparis.ch Vergleichsmöglichkeiten.

Wer übernimmt Transportmittelkosten?

Abgesehen von Auslagen, die mit der Erwerbstätigkeit zu tun haben (Spesen) besteht keine gesetzliche Pflicht, die Transportkosten zu übernehmen. Bei Au-pairs sind die Kosten für den Transport bis zur Sprachschule und zurück vom Arbeitsgeber zu übernehmen. Den Familien wird empfohlen, ein Halbtax-Abo zu lösen. In Anbetracht der tiefen Entlöhnung bei Au-pairs wird der Familie empfohlen, die Kosten für das Halbtax-Abo zu übernehmen.

Wer bezahlt die Gebühren für die ausländerrechtlichen Verfügungen der Behörden und wer bezahlt den Ausländerausweis?

Gebühren für arbeitsmarktliche Verfügungen (Kanton und Bund), die gestützt auf die Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE; SR 142.201) ergehen und die sich an den Arbeitgeber richten, sind von diesem zu tragen (S. insb. Art. 11 GebV-AIG; SR 142.209).

Die Gebühren für den Ausländerausweis sowie für das Visum sind von der ausländischen Person selbst zu tragen, da es sich dabei um persönliche Dokumente handelt.

Wo kann ich eine SIM-Karte kaufen und wer bezahlt die Kosten

An allen Flughäfen und an den grösseren Bahnhöfen gibt es Shops der Schweizer Telefonanbieter Swisscom, Sunrise und Salt, wo Sie SIM-Karten kaufen können. Auch Kioske, Poststellen oder Lebensmittelläden verkaufen Prepaid-SIM-Karten. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern können alle Konsumenten in der Schweiz eine SIM-Karte kaufen und registrieren – unabhängig vom Wohnland. Ausserdem müssen Sie in der Schweiz keine Sozialversicherungsnummer und auch keine Steuernummer angeben.


Meist kosten die Schweizer Prepaid-SIM-Karten etwa 10 bis 20 Franken und enthalten ein Startguthaben in ungefährer Höhe des Kaufpreises. Zahlreiche Anbieter bieten zu den Prepaid-SIM-Karten Pakete an. Sie enthalten Datenvolumen für das mobile Internet oder für Telefongespräche.


Dier kosten sind grundsätzlich von der ausländischen Angestellten zu tragen. Es wird der Familie empfohlen, die SIM-Karte bereits vorgängig zu organisieren. Sollte die Arbeit die Erreichbarkeit der Angestellten voraussetzen, so wird empfohlen, dass die Familie einen gewissen Betrag monatlich zur Verfügung stellt. Die Kosten für die private Benutzung des Mobiltelefons sind von der ausländischen Person zu tragen.


Im Grundsatz wird bei Hausangestellten / Au-pairs der kostenlose Zugang zu Internet bei der Gastfamilie vorausgesetzt.

Wo und wie kann ich ein Bankkonto für meine Hausangestellte / Nanny / Au-pair eröffnen?

Ausländische Staatsbürger können – je nach Aufenthaltsbewilligung – nicht bei allen Schweizer Banken ein Konto eröffnen. Die Banken kennen für unterschiedliche ausländische Kundengruppen eine Reihe von Restriktionen. Je nach Bank gibt es grosse Unterschiede, ob ausländische Staatsbürger in der Schweiz ein Konto erhalten. Uneingeschränkt ist nur bei wenigen Schweizer Banken eine Kontoeröffnung möglich, die PostFinance beispielsweise hat einen gesetzlich festgelegten Grundversorgungsauftrag. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die PostFinance oder an Ihre Bank.

Wie sieht es mit dem Ausländische Führerausweise, Anerkennung in der Schweiz aus?

Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführer aus dem Ausland dürfen in der Schweiz nur Motorfahrzeuge führen, wenn sie:

- einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen oder

- einen gültigen internationalen Führerausweis (nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr [SR 0.741.11] oder nach dem Übereinkommen über den Strassenverkehr [SR 0.741.10]) besitzen und zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerausweis vorweisen können.

Ein nationaler oder internationaler ausländischer Führerausweis berechtigt dessen Inhaberin oder Inhaber, in der Schweiz alle Fahrzeugkategorien zu fahren, für die der Ausweis ausgestellt wurde.

Falls kein internationaler Führerausweis (der als Übersetzung dient) mit dem nationalen Original-Führerausweis vorgewiesen werden kann, muss eine Übersetzung des nationalen Ausweises vorliegen. Dies kann eine französische, deutsche, italienische oder englische Übersetzung sein, die jedoch durch einen offiziellen Dienst ausgestellt sein muss (z.B. die lokale Behörde, die für die Ausstellung von nationalen Führerausweisen zuständig ist, ein Notar oder ein vor Ort anerkannter beruflicher Übersetzer).

Der Name und Vorname auf dem internationalen Führerausweis und auf der Übersetzung müssen in lateinischen Buchstaben geschrieben sein, die Polizei kann die Person somit anhand eines in der Schweiz anerkannten Identitätsausweises identifizieren.

Einen Schweizer Führerausweis erwerben müssen Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführer aus dem Ausland, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz wohnen und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten haben.

Erkundigen Sie sich direkt bei dem für ihren Schweizer Wohnort zuständigen Strassenverkehrsamt über die Bedingungen für einen Eintausch ihres ausländischen Führerausweises. Die Liste der kantonalen Strassenverkehrsämter finden Sie auf der Internetseite der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA.

Wie sieht es mit einer Private Haftpflichtversicherung aus?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch, aber sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Die Privathaftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen Menschen oder fremdem Eigentum zufügen. Wenn Sie in der Schweiz ein Fahrzeug führen, wird Ihnen empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Informationen, Beratung und Anlaufstellen bei Problemen und Rechtsstreitigkeiten

IGA - Interprofessionelle Gewerkschaft der ArbeiterInnen - http://viavia.ch/iga/

Die IGA ist die Gewerkschaft der prekär Arbeitenden, der Temporär-, im Zwischenverdienst, auf Abruf und in mehreren Teilzeitjobs gleichzeitig Arbeitenden. Der Stellensuchenden, Ausgesteuerten, Rentengekürzten, auf das Existenzminimum Gesetzten, Selbstständigen, Schein-Selbstständigen, Sans-Papiers-Arbeitenden - und natürlich auch all jener, die noch eine feste Arbeit haben. Natürlich auch in Zeiten von Covid-19 und enormen Lohnausfällen.


FIZ – Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration - FIZ Beratung für Migrantinnen - FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (fiz-info.ch)

Das FIZ berät Migrantinnen und unterstützen sie dabei, sich gegen Ausbeutung und Gewalt zu wehren, ihre Rechte und Interessen durchzusetzen und Auswege aus schwierigen Situationen zu finden. Vertraulich und kostenlos.


CareInfo - Auskunft & Beratung – CareInfo


Haushaltshilfe beschäftigen – Das müssen Sie wissen - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)


Swiss Nanny Association

Die Swiss Nanny Association (SNA) ist eine Non-Profit Organisation, die 2016 von professionellen Nannies gegründet wurde, um in der Schweiz arbeitende Nannies zu unterstützen. SNA hat sich zum Ziel gesetzt, die Branchenstandards anzuheben und die Anerkennung und Unterstützung für Nannies zu erhöhen, indem sie ihren Mitgliedern eine Gemeinschaft, Beratung und Bildung bieten. SNA informiert Familien darüber, wie sie bei der Beschäftigung ihrer Kindermädchen in Übereinstimmung mit den lokalen und nationalen Vorschriften vorgehen können.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen - Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag?

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den GAV-Parteien. Er ist in den Artikeln 356 bis 358 des Obligationenrechtes geregelt.


Der klassische Inhalt eines GAV beinhaltet insbesondere Bestimmungen über den Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrages (normative Bestimmungen), aber auch über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich sowie Bestimmungen über Kontrolle und Durchsetzung des GAV.


Die normativen Bestimmungen eines GAV werden mit seinem Inkrafttreten Teil des Einzelarbeitsvertrages und können durch den Einzelarbeitsvertrag nicht abgeändert werden. Ein GAV wird meistens mit einer bestimmten Laufzeit vereinbart. Während der Laufzeit besteht beidseitig Friedenspflicht, d. h. während der Vertragslaufzeit und während den Verhandlungen darf nicht gestreikt werden.

Rechtliche Grundlagen - Was ist ein Normalarbeitsvertrag?

Ein Normalarbeitsvertrag (NAV) ist ein behördlicher Erlass (beispielsweise eine Verordnung) mit arbeitsvertraglichen Bestimmungen. Die Bestimmungen können zwingenden oder empfehlenden Charakter haben. Das Schweizerische Arbeitsvertragsrecht kennt zwei Arten von Normalarbeitsverträgen

(NAV).

Rechtliche Grundlagen - NAV mit zwingenden Mindestlöhnen

In Branchen, in denen es keinen GAV gibt, können bei wiederholter missbräuchlicher Lohnunterbietung der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne NAV mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen werden. Diese Mindestlöhne gelten für die ganze Branche und können nur zugunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Das ist in der Schweiz beispielsweise in der Hauswirtschaft der Fall. Hier gelten zwingende Mindestlöhne.

Rechtliche Grundlagen - NAV Genf

Contrat-type de travail avec salaires minimaux impératifs de l’économie domestique (3)

(CTT-EDom) CCT Genève

Rechtliche Grundlagen - Informationen zum NAV Hauswirtschaft

Rechtliche Grundlagen - NAV mit Bestimmungen über das Arbeitsverhältnis (Abschluss, Arbeitsbedingungen, Beendigung)

Die Behörden können in gewissen Berufszweigen, für die es keinen GAV und keinen vertraglich festgelegten Mindestlohn gibt, NAV erlassen. Im NAV werden dann der Vertragsabschluss und die Vertragsauflösung sowie die allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt. Der NAV gilt im Grundsatz für alle Personen, die in diesem Berufszweig arbeiten. Die Regeln, die im NAV festgehalten werden, sind direkt auf das einzelne Arbeitsverhältnis einer bestimmten Branche (bspw. Hauswirtschaft) anwendbar, soweit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer nichts etwas anderes in einem Arbeitsvertrag verabredet ist.

Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet (Art. 359. Abs. 2 OR), u.a. für Arbeitnehmende im Hausdienst Normalarbeitsverträge zu erlassen, welche vor allem die Arbeits- und Ruhezeiten und die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Jugendliche regeln. Diese kantonalen NAV finden sich in den kantonalen Gesetzessammlungen.


Link zu den Internetportalen der Kantone: 

Rechtliche Grundlagen - Was ist dispositives und zwingendes Arbeitsrecht?

Das private Arbeitsrecht kennt drei verschiedene Arten von Gesetzesbestimmungen. Von dispositiven Bestimmungen (nicht zwingende Bestimmungen) können Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich abweichen. Nur wenn die Vertragsparteien nichts anderes regeln, gelangen die dispositiven Bestimmungen zur Anwendung. Dabei ist zu beachten, dass Anpassungen im Vertrag vom Gesetz her manchmal nur zulässig sind, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.


Bei relativ zwingenden Bestimmungen können Abweichungen vom Gesetz im Vertrag nur vorgenommen werden, wenn diese Bestimmungen zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen.

Zuletzt gibt es noch absolut zwingende Gesetzesbestimmungen, von denen überhaupt nicht abgewichen werden darf. Das Gesetz sieht in Art. 361 OR eine Auflistung der absolut zwingenden Bestimmungen vor, und in Art. 362 OR werden die relativ zwingenden Bestimmungen aufgezählt.


Leider kann man sich nicht einzig auf diese Auflistung verlassen und daraus schliessen, dass alle anderen Bestimmungen im privatrechtlichen Arbeitsrecht im OR dispositiv sind. Vielmehr gibt es eine Vielzahl an Bestimmungen, die dem Wortlaut nach oder nach der Gerichtspraxis auch ohne Erwähnung in Art. 361 und Art. 362 OR absolut bzw. relativ zwingend sind. Wir empfehlen Ihnen, sich arbeitsrechtlich beraten zu lassen.

Rechtliche Grundlagen - Das Sozialversicherungssystem der Schweiz

Die schweizerische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge basiert auf drei Säulen: staatliche, berufliche und private Vorsorge.

Aus der Homepage des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) finden Sie alle dazu notwendigen Informationen sowie ein Erklärvideo: Das Dreisäulensystem der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

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