Einfaches Einholen von Arbeitsbewilligungen

Für eine hürdenfreie Beschäftigung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten

Ob als Familie, die eine Hausangestellte aus einem Drittstaat beschäftigt, oder als Unternehmen mit Angestellten aus Drittstaaten – das Einholen von Arbeitsbewilligungen ist unumgänglich, jedoch mit einem gewissen Aufwand durch die Behördenanforderungen und rechtlichen Grundlagen der Schweiz verbunden. Diesen Aufwand nehmen wir Ihnen gern ab und erledigen den gesamten Prozess für den Erhalt der Bewilligung für Sie. Wir unterstützen Sie unkompliziert und zuverlässig, um die Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Mitarbeitenden aus Drittstaaten zu erfüllen. Und Sie können sich zeitgleich anderen, ebenso wichtigen Dingen widmen.

Bewilligung für Au-pairs aus Drittstaaten

Ein Au-pair aus dem Ausland zu beschäftigen, bietet beiden Seiten eine Vielzahl an Vorteilen. Die Familie profitiert von Unterstützung bei der täglichen Kinderbetreuung sowie bei leichten Hausarbeiten.

Bewilligungen für Hausangestellte aus Drittstaaten

Die Unterstützung durch eine Hausangestellte stellt für viele Familien eine grosse Entlastung im Alltag dar. Bei der Anstellung der Hausangestellten sind allerdings einige rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese aus einem Nicht-EU-/EFTA-Staat, einem sogenannten Drittstaat, stammen.

Bewilligungen für Mitarbeitende aus Drittstaaten

Viele Wege führen nicht nur nach Rom, sondern auch in die Schweiz. Professionelle Unterstützung beim Einholen von Arbeitsbewilligungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus einem Drittstaat spart Zeit und Aufwand. Wir sind Ihr Sparringspartner, wenn Gesuchs-Dossier und Begründungsschreiben effizient, vollständig und unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen vorbereitet werden sollen.

Was beschäftigt Sie gerade? Worauf hätten Sie gerne eine Antwort? Wir helfen gern.

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