Sie haben sich dafür entschieden, eine Hausangestellte zu beschäftigen, die Ihnen im Haushalt oder bei der Kindererziehung hilft. Doch bevor Sie Nägel mit Köpfen machen, müssen noch folgende Punkte berücksichtigt werden:
Sie haben sich dafür entschieden, eine Hausangestellte zu beschäftigen, die Ihnen im Haushalt oder bei der Kindererziehung hilft. Doch bevor Sie Nägel mit Köpfen machen, müssen noch folgende Punkte berücksichtigt werden:
Als in der Schweiz wohnhafte Familie, haben Sie die Möglichkeit Hausangestellte anzustellen, die mit einer gültigen Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung bereits in der Schweiz leben oder mit gültigem EU-Ausweis im Ausland wohnen. Drittstaatsangehörige können nicht angestellt werden, da es nicht möglich ist, für die Personen eine Bewilligung zu erhalten. Eine Ausnahme gibt es für Familien, welche in die Schweiz ziehen und im Heimatland eine Hausangestellte legal angestellt haben. Für weitere Informationen melden Sie sich direkt bei uns.
Umgangssprachlig wird noch oft Nanny gebraucht, Hausangestellte ist jedoch die gesetzliche Benennung.
Hausangestellte unterstehen dem NAV - Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmer/innen in der Hauswirtschaft. Darin sind die gesetzlichen Mindestlöhne und verschiedene Bedingungen festgehalten, welche eingehalten werden müssen. Jeder Kanton hat zusätzlich auch seine eigenen Bestimmungen, welche im kantonalen NAV erläutert werden. Am Ende der Seite finden Sie die wichtigsten NAV's der Kantone.
Bitte beachten Sie, dass die Höhe des Lohnes abhängig ist von Ausbildung, Erfahrung, Kompetenzen, Marktwert, usw. Der Marktlohn liegt zwischen CHF 4'000.- und CHF 6'000.- Brutto pro Monat.
Eine Hausangestellte kann als live-in oder live-out angestellt werden. Hausangestellte, die bei Familien wohnen (live-in), kommen in der Regel aus dem Ausland und ziehen für die Stelle in die Schweiz. Für Hausangestellte, die bereits in der Schweiz leben, kommt in den meisten Fällen nur ein live-out Verhältnis in frage – Angestellte Person arbeitet im Haus, lebt allerdings in eigener Wohnung.
Als Familie sind Sie Arbeitgeber, weshalb Sie den gesetzlichen Pflichten nachkommen müssen, wie das Ausstellen der monatlichen Lohnabrechnung, der Anmeldung bei den Sozialversicherungsinstitutionen, der Quellensteuerdeklaration je nach Hausangestellte, die Jahresdeklarationen. Der Abschluss notwendiger Versicherungen, usw. Perfect Way bieten Familien einen separaten Service an, bei dem alle bürokratischen Aufgaben für Sie in einer Rundum Betreuung übernommen werden.