Arbeitsbewilligungen für Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht-EU-/EFTA-Staaten)

Einfache Prozesse durch professionelle Unterstützung

Viele Wege führen nicht nur nach Rom, sondern auch in die Schweiz. Professionelle Unterstützung beim Einholen von Arbeitsbewilligungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus einem Drittstaat spart Zeit und Aufwand. Wir sind Ihr Sparringspartner, wenn Gesuchs-Dossier und Begründungsschreiben effizient, vollständig und unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen vorbereitet werden sollen. Unser Angebot richtet sich an Unternehmen mit und ohne eigener HR-Abteilung.

Voraussetzungen für das Arbeiten in der Schweiz

Ohne Aufwand. Ohne Hürden.

Eine Führungskraft oder ein Spezialist aus einem Nicht-EU-/EFTA-Staat soll künftig in Ihrem Unternehmen arbeiten? Dann sind Sie mit der Herausforderung konfrontiert, dass Staatsangehörige aus sogenannten Drittstaaten speziellen Zulassungsvoraussetzungen unterstehen, um Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu erhalten. Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen ist erst möglich, wenn diverse rechtliche Voraussetzungen erfüllt werden und genügend Arbeitsbewilligungen (Kontingente) zur Verfügung stehen.

Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige

Die ideale Ergänzung von Experten

Als Arbeitgeber sind Sie für das Einholen der Arbeitsbewilligung verantwortlich. Sie müssen nachweisen, dass die Einstellung im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt. Wir unterstützen Sie dabei mit jahrzehntelanger Expertise


  • in komplexen Rechtsfragen (auch bezüglich moderner Arbeitsformen),
  • im aktuellen Stand von Gesetzgebung, Behördenpraxis und Rechtsprechung sowie
  • in Fragen zum Ausländerrecht.


Zudem sind wir vertraut mit den Anforderungen in allen Kantonen für die Erteilung von Arbeitsbewilligungen. Sie können sich also sicher sein, dass das Einholen der Arbeitsbewilligung für Ihre qualifizierte Arbeitskraft professionell, rechts- und regelkonform erfolgt. Wir sind die perfekte Ergänzung für Sie als Arbeitgeber oder für Ihr HR-Team.

Unsere Dienstleistungen, auf Sie zugeschnitten

Unterstützung, die Sie voranbringt

  • Wir analysieren die Ausgangssituation, prüfen die Erfolgsaussichten auf eine Arbeitsbewilligungserteilung und weisen auf allfällige Fallstricke hin.
  • Wir helfen Ihnen dabei, noch fehlende Unterlagen zu beschaffen oder übernehmen das Zusammenstellen des Gesuchsdossiers gesamthaft für Sie.
  • Wir verfassen ein gut begründetes und ausführliches Begründungsschreiben für Ihr Gesuch zu Handen der Behörden unter Einhaltung sämtlicher rechtlicher Voraussetzungen.
  • Wir führen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden bis zum Abschluss vom Mandat durch.


Wo auch immer Ihr Bedarf liegt, unser massgeschneiderter Service vereinfacht den Prozess für Sie.

Unsere Arbeitsweise, auf Sie abgestimmt

Nichts geht über Kompetenz und Vertrauen

  • Sie erhalten im Vorfeld eine detaillierte und individuelle Offerte.
  • Wir begleiten Sie mit Eigenverantwortung durch den Prozess.
  • Wir arbeiten fix und transparent.
  • Was wir tun, basiert auf erprobter Methoden- und Fachkompetenz.

Sie profitieren von

  • klaren Abläufen,
  • einem interessantem Preisleistungsverhältnis,
  • einem übersichtlich geführtem Reporting,
  • einer schnellen Reaktion bei Fragen: Antworten innerhalb 24 bis 48 Stunden,
  • einer Analyse mit Machbarkeitsprüfung vor dem Prozess,
  • unserer individuellen und massgeschneiderter Unterstützung, 
  • einer hohen Erfolgsquote im Einholen von Arbeitsbewilligungen sowie von
  • unserer Expertise und Erfahrung im HR, im Migrationsrecht und im (internationalen) Arbeitsrecht.


Unsere Kunden sind Unternehmen jeder Grösse mit Sitz oder Zweigniederlassung/Geschäftsstelle in der Schweiz. Es ist uns wichtig, dass Sie bei einer Zusammenarbeit mit uns Ruhe und Verlässlichkeit erfahren. Wir setzen uns mit Rat und Tat für Sie und Ihre qualifizierte Arbeitskraft aus einem Drittstaat ein. Damit für Sie alles rechtens abläuft, ganz ohne Aufwand, ganz ohne Hürden.

Unverbindlichen Beratungstermin anfragen

Kontaktaufnahme mit 

Melden Sie sich per E-Mail an info@perfectway.ch oder über unser Kontaktformular bei uns. 

Online Call

Zur Klärung von Details und offenen Fragen führen wir mit Ihnen ein erstes Gespräch Online durch. 

Offerte

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Zusammenarbeit

Nach Bestätigung der Offerte legen wir tatkräftig mit unserer Arbeit los. Eine Auflistung aller benötigten Informationen und Unterlangen erhalten Sie von uns per E-Mail. 

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