Sie haben sich dafür entschieden, eine Au Pair zu beschäftigen, die Ihnen bei der Kinderbetreuung hilft und bei leichten Hausarbeiten. Doch bevor Sie Nägel mit Köpfen machen, müssen noch folgende Punkte berücksichtigt werden:

Was Sie wissen müssen

Anstellung Au Pair

In der Schweiz gibt es klare Regelungen für die Anstellung von Au Pairs. Gewisse Bedingungen sind in allen Kantonen gleich und gewisse sind je nach Kanton unterschiedlich. Am Ende der Seite finden Sie die wichtigsten Au Pair Merkblätter der Kantone. 

Folgende Regeln gelten für Au-pairs aus EU/EFTA sowie aus Drittstaaten:

  • Das Au Pair hilft der Gastfamilie in der Kinderbetreuung und bei leichten Hausarbeiten. Anspruchsvolle Tätigkeiten, namentlich auch die eigentliche Kindererziehung oder Fremdsprachen- und Nachhilfeunterricht von Kindern, sind ausgeschlossen
  • Die Gastfamilie integriert das Au Pair im täglichen Familienleben und behandelt sie / ihn als ein Teil der Familie. Die Gastfamilie unterstützt das Au-Pair ihre / seine Allgemeinbildung durch eine vertiefte Kenntnis ihres Gastgeberlandes zu erweitern, bringt dem Au Pair die Sitten und Gebräuche der Schweiz bei, gibt ihr genügend Zeit zum Besuch eines Sprachunterrichts und unterstützt das Au-pair beim Erlernen der Sprache
  • Die wöchentliche maximale Arbeitszeit beträgt 30 Stunden, die tägliche Arbeitszeit darf 6 Stunden nicht überschreiten. Die Hälfte der Arbeitszeit (15 Stunden) ist das Au-pair von einem Elternteil zu betreuen. Anwesenheit auf Grund Home-Office gilt nicht als Betreuungszeit vom Au Pair
  • Das Au Pair hat Anspruch auf 20 Tage (4 Wochen) bezahlte Ferien pro Jahr. Bis zum vollendeten 20. Altersjahr hat das Au-Pair Anspruch auf 25 Tage resp. 5 Wochen Ferien pro Jahr
  • Der Besuch des obligatorischen Sprachkurses der am Aufenthaltsort gesprochenen Landessprache bei einer anerkannten Sprachschule muss durch die Gastfamilie organisiert werden und einen Umfang von mindestens 120 Stunden betragen (Art. 48 VZAE). Die Kosten für den Sprachkurs gehen zu Lasten der Gastfamilie
  • Die Gastfamilie bezahlt mindestens die Reisekosten für das Au Pair in die Schweiz. Je nach Kanton ist auch die Rückreise von der Gastfamilie zu bezahlen
  • Familien, die ein Au Pair aus einem Drittstaat anstellen wollen, müssen die Bewilligung über eine anerkannte Agentur in der Schweiz einholen
  • Au Pairs aus Drittstaaten dürfen 18 - 25 Jahre alt sein, Au Pairs aus EU/EFTA Staaten dürfen 18 - 30 Jahre alt sein
  • Au Pairs aus Drittstaaten dürfen max. 1 Jahr in der Schweiz als Au Pair arbeiten, Au Pairs aus EU/EFTA Staaten dürfen bis max. 2 Jahre als Au Pair arbeiten
  • Der Au Pair Lohn richtet sich nach den Richtlinien des jeweiligen Kantons und liegt in der Schweiz zwischen 500 - 800 CHF Netto monatlich
  • Das Au Pair und die Gastfamilie dürfen nicht gleicher Nationalität sein, die gleiche Muttersprache haben und/oder verwandt sein
  • In der Gastfamilie sollte entweder Deutsch, Französisch oder Italienisch die Umgangssprache sein, je nach dem in welchem Kanton die Gastfamilie wohnt
  • Als Familie sind Sie Arbeitgeber, weshalb Sie den gesetzlichen Pflichten nachkommen müssen, wie beispielsweise das Ausstellen der schriftlichen monatlichen Lohnabrechnung, der Anmeldung bei den Sozialversicherungsinstitutionen, der Quellensteuerdeklaration, des jährlichen Lohnausweises sowie die jährlichen Abrechnungen der Sozial- und Quellensteuerabzüge
  • Kost und Logis ist gesetzlich mit 990 CHF monatlich vorgegeben sowie Lohnbestandteil
  • Als Gastfamilie muss man den Au Pairs monatlich eine Essensentschädigung ausbezahlen, sollten diese im Urlaub sein oder sich an einem freien Tag nicht zu Hause verpflegen, hier gelten die Ansätze der AHV

Auf Grund der «Stand-still»-Klausel aus dem FZA-Abkommen gelten für auf Au-pairs aus der EU/EFTA folgende Abweichungen:

  • Die Vermittlung muss nicht durch eine Vermittlungsorganisation durchgeführt werden
  • Alter 17 bis 30
  • Aufenthalt 12 Monate auf 24 Monate verlängerbar

Als Familie sind Sie Arbeitgeber, weshalb Sie den gesetzlichen Pflichten nachkommen müssen, wie das Ausstellen der monatlichen Lohnabrechnung, der Anmeldung bei den Sozialversicherungsinstitutionen, der Quellensteuerdeklaration je nach Hausangestellte, die Jahresdeklarationen. Der Abschluss notwendiger Versicherungen, usw. Perfect Way bieten Familien einen separaten Service an, bei dem alle bürokratischen Aufgaben für Sie in einer Rundum Betreuung übernommen werden.

Arbeitsbewilligung für Au Pairs

In der Schweiz sind die Anzahl der Au Pair Bewilligungen (Drittstaaten) limitiert und gewisse Kantone haben sich dazu entschlossen, keine Bewilligungen für Au Pairs aus Drittstaaten auszustellen. Dazu gehören zum Beispiel die Kantone Zürich, Waadt, Solothurn, Freiburg, Neuenburg, Genf, Obwalden, Nidwalden, usw. 

In diesen Kantonen ist es nur möglich Au Pairs mit einem EU Pass anzustellen. Für EU Bürger gilt die Personenfreizügigkeit und ist daher sehr einfach.

Einige Kantone bewilligen Au Pair Gesuche, diese wären: Aargau, St. Gallen, Bern, Basel-Stadt, Basel-Land, Luzern, Graubünden, Luzern und Zug. (je nach Kanton kommt es auch darauf an ob genügend Kontingenten vorhanden sind)