Au Pairs sind junge Personen, die bei einer Gastfamilie wohnen, um eine Sprache zu lernen, Erfahrung zu sammeln und die Allgemeinbildung im Rahmen des Kultur-Austausches zu vertiefen. Als Gegenleistung für Kost und Logis sowie ein Taschengeld, arbeiten Au Pairs im Haushalt der Gastfamilie mit.
Unsere Familien sind in der Regel teilzeit berufstätig und suchen für Ihre Kinder nach einer Person, die Sie liebevoll im Alltag bei der Kinderbetreuung und leichten Haushaltsaufgaben unterstützt.
Teilweise sind unsere Familien auch voll berufstätig, die Kindern gehen in die Kita/den Kindergarten oder Schule und die Familien brauchen Unterstützung Morgens und Nachmittags/Abends.
In der Schweizt gibt es klare Richtlinien die alle Gastfamilien einhalten müssen. Hier die wichtigsten Punkte zur Übersicht:
- Familien, die ein Au Pair aus einem Drittstaat anstellen wollen, müssen die Bewilligung über eine anerkannte Agentur in der Schweiz einholen
- Au Pairs aus Drittstaaten dürfen 18 - 25 Jahre alt sein, Au Pairs aus EU/EFTA Staaten dürfen 18 - 30 Jahre alt sein
- Au Pairs aus Drittstaaten dürfen max. 1 Jahr in der Schweiz als Au Pair arbeiten, Au Pairs aus EU/EFTA Staaten dürfen bis max. 2 Jahre als Au Pair arbeiten
- Der Au Pair Lohn richtet sich nach den Richtlinien des jeweiligen Kantons und liegt in der Schweiz zwischen 500 - 800 CHF Netto monatlich
- Das Au Pair und die Gastfamilie dürfen nicht gleicher Nationalität sein, die gleiche Muttersprache haben und/oder verwandt sein
- In der Gastfamilie sollte entweder Deutsch, Französisch oder Italienisch die Umgangssprache sein, je nach dem in welchem Kanton die Gastfamilie wohnt
- Die Au Pairs dürfen max. 30 Stunden pro Woche arbeiten, wovon die Gastmutter oder der Gastvater mind. 50% (15 Stunden) dieser Zeit als Betreuungsperson zu Hause anwesend sein muss
- Die Au Pairs helfen hauptsächlich in der Kinderbetreuung mit und bei leichten Hausarbeiten
- Die Au Pairs arbeiten entweder 5 Tage à 6 Stunden oder 6 Tage à 5 Stunden
- Die Gastfamilie ist gesetzlich verpflichtet die Sozialbeiträge (AHV/IV/EO/ALV), Quellensteuer, UVG Versicherung sowie allfällige BVG und KTG Versicherung, usw. ab zu wickeln und dies monatlich in einer Lohnabrechnung richtig abzurechnen
- Kost und Logis ist gesetzlich mit 990 CHF monatlich vorgegeben sowie Lohnbestandteil
- Als Gastfamilie muss man den Au Pairs monatlich eine Essensentschädigung ausbezahlen, sollten diese im Urlaub sein oder sich an einem freien Tag nicht zu Hause verpflegen, hier gelten die Ansätze der AHV
Sollten Sie Fragen haben, Hilfe brauchen oder an einem Au Pair Aufenthalt interessiert sein, melden Sie sich bitte unter