Die passende Hausangestellte finden

Für mehr Unterstützung im Alltag

Im Alltag alles unter einen Hut zu bekommen, kann herausfordernd sein. Für eine Entlastung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten – eine davon ist die Anstellung einer Hausangestellten. Hier finden Sie alle relevanten Informationen und können sich zusätzlich unverbindlich von uns beraten lassen.

Die Hilfe, die den Unterschied macht

Eine Hausangestellte ist eine Person, die als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt tätig ist und Aufgaben im Bereich der Hauswirtschaft übernimmt. Dazu gehören Reinigungsarbeiten, die Erledigung der Wäsche, Einkäufe, Kochen und Weiteres. Zusätzlich kann sie Tätigkeiten in der Kinderbetreuung und Erziehungsaufgaben wahrnehmen.

Anstellung einer Hausangestellten

Wissenswertes für Sie

Bei der Anstellung einer Hausangestellten sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Damit für Sie alles einfach und komplikationslos abläuft, unterstützen wir Sie gern von A bis Z – von der Suche nach der passenden Hausangestellten, über die hürdenfreie Anstellung bis hin zur monatlichen Lohnadministration.

Kontaktaufnahme 

 Melden Sie sich per E-Mail an info@perfectway.ch oder über unser Kontaktformular bei uns. 

Informationsweitergabe

Gerne senden wir Ihnen per E-Mail alle relevanten Informationen zu unseren Dienstleistungen. 

Persönlicher Besuch oder Online-Call

Zur Abklärung Ihrer Bedürfnisse und Klärung von Details führen wir mit Ihnen ein erstes Gespräch durch. 

 Zusammenarbeit

Wünschen Sie ein Zusammenarbeit mit uns, erhalten Sie unseren digitalen Familienfragebogen mit unseren AGB. 

Die passende Hausangestellte

Wir finden die perfekte Hausangestellte für Sie und Ihre Bedürfnisse. 

Wichtige Informationen

NAV Bund & Kantonale NAVs

Das Arbeitsverhältnis zwischen Ihrer Hausangestellten und Ihnen als Arbeitgeber wird im Rahmen eines schriftlichen Arbeitsvertrags geregelt. Dieser Vertrag basiert auf diversen rechtlichen Grundlagen und Normalarbeitsverträgen (NAV).

NAV Bund (Zwingende Mindestlöhne)


Kanton Aargau

Kanton Bern

Kanton Basel Land

Kanton Basel Stadt

Kanton Genf

Kanton Luzern

Kanton St. Gallen

Kanton Schaffhausen

Kanton Solothurn

Kanton Schwyz

Kanton Vaud

Kanton Zug

Kanton Zürich


* Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind hier nicht alle Kantone aufgelistet. Bitte wenden Sie sich an den entsprechenden Kanton

Lohn

In der Schweiz gibt es für Hausangestellte gesetzliche Mindestlöhne. Für Arbeitsverhältnisse mit einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche und mehr beim gleichen Arbeitgeber gelten die Mindestansätze des NAV Hauswirtschaft Bund. Diese Mindestlöhne gelten für die gesamte Branche und können nur zugunsten des Arbeitnehmers geändert werden. Sie sind zudem in der gesamten Schweiz gültig, mit Ausnahme des Kantons Genf, der andere zwingende Mindestlöhne vorgibt.


Mindestlöhne Hauswirtschaft Kanton Genf (nur auf FRA)

Mindestlöhne restliche Schweiz


Die Lohnhöhe variiert je nach Anzahl Arbeitsstunden und hängt zudem von der Ausbildung, Erfahrung, der Kompetenzen der Hausangestellten und weiteren Komponenten ab. Der Marktlohn liegt zwischen CHF 4'000 und 6'000 brutto monatlich.


Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.

Pflichten als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber einer Hausangestellten sind Sie verpflichtet, sie bei den zuständigen Sozialversicherungen anzumelden, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen und eine obligatorische Unfallversicherung abzuschliessen. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre «Hausdienstarbeit» der Informationsstelle AHV/IV in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen sowie auf der Homepage "Private Arbeitgebende" des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO). 


Kommt Ihre Hausangestellte aus einem Nicht-EU-/EFTA-Staat, sind Sie verpflichtet, eine Arbeitsbewilligung für sie einzuholen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Arbeitsbewilligungen.


Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.


Gern übernehmen wir all diese Aufgaben für Sie und entlasten Sie als Arbeitgeber.

Arbeitsbewilligung

Wenn Sie als Familie eine Hausangestellte anstellen möchten, die keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, ist grundsätzlich eine Arbeitsbewilligung erforderlich.


Hausangestellte, die sich bereits in der Schweiz aufhält

Sie können eine ausländische Hausangestellte anstellen, die sich bereits in der Schweiz aufhält und über eine Bewilligung verfügt. Bei EU-/EFTA-Staatsbürgern ist dies ohne Weiteres möglich, sofern sie bereits eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausübt. Bei Personen ohne EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit ist zunächst bei den zuständigen Behörden zu prüfen, ob die betroffene Person zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit sowie zu einem Stellenwechsel berechtigt ist. Trotz einer Aufenthaltsbewilligung (B), die zur Erwerbstätigkeit berechtigt, kann es sein, dass ein Stellenwechsel nicht möglich ist.


Hausangestellte mit EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit

Sofern die Hausangestellte über einen EU-/EFTA-Pass verfügt, ist die Einholung einer Arbeitsbewilligung problemlos möglich. Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen erhalten EU-/EFTA-Staatsbürger einen erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Die Arbeitsbewilligung ist durch die Hausangestellte selbst bei der zuständigen Einwohnerkontrolle der Gemeinde einzuholen. Für die Anmeldung ist ein Arbeitsvertrag erforderlich, der sich an die gesetzlichen Vorgaben für Hausangestellte hält.


EU-/EFTA-Staatsangehörige, welche höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausüben, benötigen keine spezielle Bewilligung. Für sie besteht aber eine durch den Schweizer Arbeitgeber wahrzunehmende Meldepflicht. Der Einsatz muss den Behörden spätestens am Tag vor der Arbeitsaufnahme gemeldet werden. Dauert die Erwerbstätigkeit länger als drei Monate, bedarf es einer Aufenthaltsbewilligung, welche vor Ablauf der 90-Tage-Frist einzuholen ist.


Hausangestellte ohne EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit

Für Hausangestellte aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten (sogenannte Drittstaaten) ist eine Neuzulassung aufgrund der geltenden ausländerrechtlichen Gesetzgebung in der Schweiz nicht möglich.


Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie als Familie im Ausland wohnhaft waren und dort bereits eine Hausangestellte beschäftigten, wobei beim Anstellungsverhältnis eine reguläre Mindestdauer von zwei Jahren nachgewiesen werden muss. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Arbeitsbewilligungen.


Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.

Nanny, Haushaltsangestellte oder Au-pair?

Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag und sind sich noch unsicher, welche Form für Sie am passendsten ist?


Wir beraten Sie gern.

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Sie wünschen sich Unterstützung im Alltag und sind sich noch unsicher, welche Form für Sie am passendsten ist?


Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.

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