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  • Allgemeine Informationen

    Hausangestellte:

    Sind Frauen, die eine pädagogische Ausbildung als Erzieherin, Kinderpflegerin, Sozialpädagogin oder Lehrerin abgeschlossen haben. 

    Der Arbeitsbereich einer Hausangestellten ist sehr breit gefächert. Arbeiten wie die Kinder zur Schule fahren, Mittagessen kochen, Hausaufgaben mit den Kindern lösen und Freizeitaktivitäten organisieren, sind einige der Aufgaben, welche übernommen werden. Eine Hausangestellte zu haben, soll hauptsächlich der pädagogischen und sprachlichen Förderung dienen.
    Zusätzlich vermitteln wir Hauswirtschaftlerinnen. Dies sind Frauen, die eine hauswirtschaftliche Ausbildung haben oder mehrjährige Erfahrung mitbringen.

    Philippinische Au Pairs:

    Sind junge Frauen, die auf der Suche nach einem Austauschjahr sind. Sie sind meist selber noch Studentinnen oder haben gerade eine Ausbildung abgeschlossen. Wir versuchen meist ausgebildete Krankenschwestern oder Mädchen, die schon Auslanderfahrung sammeln konnten, zu rekrutieren.

    Der Arbeitsbereich eines Au Pairs ist auch sehr breit gefächert, aber mehr im unterstützenden Bereich. Arbeiten wie Mittagessen kochen, mit den Kindern spielen und die Mithilfe im Haushalt sind einige der Aufgaben, welche übernommen werden.

    Ein Au Pair zu haben soll hauptsächlich einem kulturellen Austausch dienen.

    Hausangestellte oder Au Pair?

    Hausangestellte

    Hausangestellte Au Pair
    Hausangestellte sind Personen, die über eine pädagogische/hauswirtschafltliche Ausbildung oder über einige Jahre Berufserfahrung in der Arbei mit Kindern verfügen Au Pair sind junge Personen, die sich zur sprachlichen und allgemeinen Weiterbildung in ein fremdes Sprachgebiet in einer Familie aufhalten und zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes im begrenzten Umfang im Haushalt dieser Familie mitarbeitet
    Hausangestellte übernehmen eine hohe Verantwortung in der Familie und sind zuständig für die Kinderbetreuung und den Haushalt Das Alter von Personen aus Drittstaaten muss zwischen 18 und 25 Jahren liegen
    Die Hausangestellten sind im Durchschnitt 2 bis 3 Jahre bei einer Familie angestellt Au Pair Angestellte aus Drittstaaten ist ein Aufenthalt von 12 Monaten gewährt, welcher auf keinen Fall verlängert werden kann
    Hausangestellte können entweder bei der Familie wohnen (eigens Zimmer) oder extern untergebracht werden Au Pair Angestellte aus EU8 und EU2 Ländern ist ein Aufenthalt von 24 Monaten gewährt, welcher auf keinen Fall verlängert werden kann
    Das Alter der Personen liegt zwischen 22 bis 55 Jahren Die Gastfamilie und Au Pair dürfen nicht der gleichen Muttersprache angehören, in irgend einer Weise verwandt sein oder die gleiche Nationalität haben
    Die durchschnittliche Arbeitszeit liegt bei 43 Stunden pro Woche Die Tätigkeit darf höchstens 30 Stunden pro Woche bei einem ganzen freien Tag pro Woche dauern
    Der Mindestlohn liegt bei Fr. 3500.- Brutto pro Monat. Je nach Alter und Erfahrung steigt der Mindestlohn (je nach Kanton) Mindestens zwei der freien Tage müssen innerhalb von vier Wochen auf den Sonntag fallen
    Hausangestellte aus den EU8 und EU2 Ländern müssen über eine Arbeitsbewilligung verfügen Die Hausfrau/Hausmann ist während mindestens der Hälfte der Arbeitszeit der/des Au Pairs Angestellten im Haushalt anwesend
    Der Arbeitgeber (Familie) ist verpflichtet eine Unfallversicherung abzuschliessen Die Tätigkeit darf lediglich leichte Hausarbeiten und Kinderbetreuung umfassen und dafür muss eine angemessene Entschädigung entrichtet werden
    Der Arbeitgeber (Familie) ist verpflichtet die Hausangestellte bei den AHV/IV/EO/ALV/BVG/ Quellensteuer Institutionen anzumelden Die Mindest-Barentlöhnung beträgt zurzeit Fr. 600.- bis Fr. 800.- pro Monat (je nach Kanton)
      Der jährliche Urlaubsanspruch für eine Au Pair Angestellte beträgt 20 Tage
      Der Besuch eines Sprachkurses (mindestens 120 Lektionen) in der Aufenthaltsort gesprochenen Landessprache ist obligatorisch. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Schulbesuch zu überwachen. Die Gastfamilie hat die Kosten für den Unterricht zu übernehmen
      Die/der Au Pair Angestellte ist gegen die Folgen von Krankheit und Unfall zu versichern. Die Gastfamilie hat die Kosten für diese Verischerungen zu übernehmen
      Die Gastfamilie hat die Aufgabe das Au Pair bei den AHV/IV/EO/ALV/BVG/ Quellensteuer Institutionen anzumelden
      Keine Bewilligung für Au Pair Angestellten werden an Familien und Einzelpersonen ohne Kinder erteilt
      Die finanziellen Verhältnisse der Gastfamilie müssen gesichert sein


    Gesetzliche Vorschriften oder wichtige Informationen, falls Sie eine Hausangestellte haben wollen:

    • Falls Ihre Angestellte aus den EU-17 Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Zypern) kommt, ist keine Arbeitsbewilligung einzuholen.
    • Jede/r Angestellte/r muss sich innerhalb 8 Tagen nach Ankunft bei der Wohngemeinde anmelden.
    • Sollte Ihre Angestellte aus den EU-8 Staaten kommen, so gibt es erst ab 2011 die Möglichkeit einer Anstellung. Ausser Sie können beweisen (welches ein sehr schwieriger und langer Prozess ist), dass keine Person in der Schweiz diese Stelle antretten kann und will. Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit als Au Pair in die Schweiz zu reisen.
    Perfect Way / Bachstrasse 1 / 5200 Brugg, AG / Switzerland
    +41 (56) 281 39 12 / info@perfectway.ch